Wer Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, das die Freibeträge übersteigt, zum Beispiel weil er kein naher Verwandter ist, wird vom Finanzamt aufgefordert, eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben.
Wer Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, das die Freibeträge übersteigt, zum Beispiel weil er kein naher Verwandter ist, wird vom Finanzamt aufgefordert, eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben.